Aktiv gegen sexualisierte Gewalt
Die Evangelische Kirche im Rheinland hat auf der Landessynode am 15. Januar 2020 ein Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verabschiedet. Dieses ist seit dem 1. Januar 2021 in Kraft (KABl. 2020, S. 45).
Ergänzend gibt es die Verordnung zur Durchführung des Kirchengesetzes der Evangelischen Kirche im Rheinland zum Schutz vor sexualisierter Gewalt vom 11. Dezember 2020 (KABl. 2020, S. 281).
Die Evangelische Kirche im Rheinland setzt sich damit gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und ihren Gliedkirchen für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin und verpflichtet alle in der Kirche Mitwirkenden zu einer Haltung der Achtsamkeit, der Aufmerksamkeit, des Respekts und der Wertschätzung sowie der grenzachtenden Kommunikation durch Wahrung persönlicher Grenzen gegenüber jedem Mitmenschen.
„Euer Verhältnis zueinander soll der Gemeinschaft in Jesus Christus entsprechen.“
(Philipper 2,5)
Liebe Leserin, lieber Leser,
über Ihr Interesse am „Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt“ unseres Evangelischen Kirchenkreises Lennep freuen wir uns.
Es ist Ausdruck unseres Selbstverständnisses und Anspruchs, in einem von Vertrauen und Lebensfreude geprägten Miteinander den christlichen Glauben so zu leben, wie es einer Gemeinschaft entspricht, die ihren Grund und ihren Maßstab in Christus Jesus hat. Dazu gehört die persönliche und sexuelle Grenzwahrung mit besonderem Augenmerk gegenüber Kindern, Jugendlichen und anderen Schutzbefohlenen.
Zu Recht erfährt das Thema „Schutz vor sexualisierter Gewalt“ in der Gegenwart eine breite Aufmerksamkeit innerhalb und außerhalb von Kirche. Betroffene fassen Mut, über erfahrenes Leid und Unrecht zu sprechen. Als Kirchenkreis wollen auch wir vor Ort dazu beitragen, geschehenes Leid und Unrecht zu benennen und mithilfe des vorliegenden Schutzkonzepts und seinen verbindlichen Maßnahmen eine Kultur der Achtsamkeit einzuüben, Präventionsmaßnahmen zu treffen und mit Verdacht auf Grenzverletzungen strukturiert zu agieren.
Wir werben für eine Haltung, die von dem Willen und der Sehnsucht getragen ist, dass alle Menschen die unterschiedlichen Orte unseres Kircheseins als Räume von Schutz und Geborgenheit sowie gelebter Menschenfreundlichkeit Gottes und Nächstenliebe erfahren.
Am 9. März 2022 hat der Kreissynodalvorstand das vorliegende Konzept beschlossen. Auch in seinem Namen danke ich den Mitgliedern der „Arbeitsgruppe Schutzkonzept“ für die Ausarbeitung des vorliegenden Konzepts, den Multiplikator:innen für die Durchführung von Schulungen, den Vertrauenspersonen und Mitgliedern des Interventionsteams sowie den mit Organisation und Beratung Betrauten, die dazu beitragen, das Schutzkonzept in unserem Wirkungsbereich umsetzen und leben zu können. Ebenso danken wir Frau Dr. Juliane Arnold, Evangelische Hauptstelle für Familien- und Lebensberatung Düsseldorf, für ihre Unterstützung.
Möge das Schutzkonzept zu einer segensreichen Arbeit in unserem Kirchenkreis beitragen.
Antje Menn
Superintendentin
Der „Arbeitsgruppe Schutzkonzept“ gehörten beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitende aus verschiedenen Arbeitsbereichen des Kirchenkreises an: Dagmar Cronjäger (Schulreferentin), Sabine Dopatka und Klaudia Kaiser (Familien-, Ehe- und Lebensberatung des Diakonischen Werkes) Cornelia Hahn (Fachberaterin Kindertagesstätten) Rolf Haumann (Synodaler Jugendreferent), Dr. Peter Lässig und Jens Meier (Kreissynodalvorstand), Antje Menn (Superintendentin).
Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt des Ev. Kirchenkreises Lennep