Aufgaben der Seelsorge für Gefangene
Seelsorge
Für die Häftlinge gibt es viel zu besprechen. Und die Seelsorger sind die einzigen, mit denen man wirklich vertraulich reden kann, weil für sie die Schweigepflicht gilt. Von Partnerschaftsproblemen über Fragen nach der eigenen Schuld bis zur Beichte reichen die Anfragen
Informationen über den Glauben
Einmal wöchentlich findet eine Gruppe statt: „deutsch-evangelisch, evangelisch-deutsch“. Dabei kommen alle Fragen zum Glauben zur Sprache.
Ökumenischer Familiengottesdienstkreis
Gemeinsam mit dem katholischen Gefängnisseelsorger, Pfr. Meinrad Funke, werden ein paar Mal im Jahr gemeinsame Familiengottesdienste gefeiert. Wöchentlich ist dafür Vorbereitung.
Chor
Unter der Leitung von Frau Galina Gurieva, einer Konzertsängerin und –pianistin wird einmal in der Woche gesungen. Das Repertoire reicht von mehrstimmigen klassischen Chorliedern über Rock, Pop und Gospel bis zu Weihnachtsliedern. Bei vielen wichtigen Ereignissen im Gefängnis ist der Chor dabei. Erstmalig war auch schon ein Konzert in einer anderen Haftanstalt.
Partnerschaftsberatung
Für viele Paare ist die Trennung während der Haft eine sehr hohe Belastung. Manchmal kann ein Gespräch mit dem Partner draußen oder ein Gespräch zu dritt helfen.
Informationen über die Haft
Gemeindegruppen, Schulklassen oder andere Kreise möchten manchmal etwas über die Haft erfahren. Dazu können Unterrichtsstunden, Infoveranstaltung oder Gesprächskreise verabredet werden.
Bedienstete
Die Bediensteten der JVA haben keine leichte Arbeit. Sie bekommen mit, was geschieht. Was Täter getan haben. Wie Häftlinge mit dem Leben Schwierigkeiten haben. Auch für sie ist es da manchmal wichtig, dass sie Gehör finden.
Ehrenamtliche fördern
„Denn ihr habt mich besucht…“, das sehen nicht nur Hauptamtliche als ihre Aufgabe an. Zahlreiche Ehrenamtliche arbeiten z.B. als ehrenamtliche Betreuer. Sie besuchen regelmäßig Menschen in Haft, damit diese einen Gesprächspartner haben. Dann gibt es die AA und NA Gruppen (Anonyme Alkoholiker, anonyme Drogenabhängige) Zusammen mit der Evangelischen Bergischen Gefängnisgemeinde sollen diese Begleiter selbst begleitet werden.