Kirchliche Lehrkräfte
Schulpfarrstellen
In Zeiten, in denen es nicht ausreichend grundständig ausgebildete Religionslehrerinnen und –lehrer gibt, kann die Kirche Pfarrerinnen und Pfarrer über Gestellungsverträge, die zwischen den Kirchenkreisen und dem Land NRW bzw. den Bezirksregierungen geschlossen werden, zur Erteilung Ev. Religionsunterrichtes an weiterführende Schulen entsenden.
An diesen Schulen werden in der Regel Schulpfarrstellen eingerichtet. Die Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer unterrichten nach einer einjährigen Pädagogischen Einführung im Zentrum für LehrerInnenausbildung das Fach Ev. Religionslehre in den Schulen der Sekundarstufe I und II aufgrund der geltenden Kernlehrpläne. Zudem begleiten und beraten sie als Schulseelsorgerinnen und Schulseelsorger die Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium. Sie sind eingebunden in die schulischen Pflichten (Konferenzen, Pädagogische Tage, Schulfeste, Tage der offenen Tür, Arbeitskreise etc.) und tun somit im vollen Umfang Dienst.
Als Pfarrerinnen und Pfarrer der Kirchenkreise gehören sie in der Regel einem Presbyterium an, sind Mitglieder der Kreissynode und der Pfarrkonvente.
An folgenden Schulen des Ev. Kirchenkreises Lennep unterrichten kirchliche Lehrkräfte: